Website und Steuern
Ihre Website ist für Ihr Unternehmen eine betriebliche Ausgabe. Wie schnell sie sich bei der Steuer auswirkt, hängt davon ab, was wir für Sie machen. Hier sehen Sie die Fälle auf einen Blick.
Die Übersicht
| Leistung | Steuerlich | Wann es sich auswirkt |
|---|---|---|
| Überarbeitung Ihrer bestehenden Website | Oft sofort | Häufig Erhaltungsaufwand, dann im selben Jahr voll absetzbar |
| Komplett neue Website | Über 3 Jahre | Wird als Anlagegut über drei Jahre abgeschrieben |
| Pflege, Hosting, Domain | Sofort | Laufende Kosten, im Jahr der Zahlung voll absetzbar |
| Texte, Suchmaschinen-Optimierung | Sofort | Laufender Aufwand, im Jahr der Zahlung absetzbar |
Keine Umsatzsteuer auf unseren Rechnungen
Wir sind Kleinunternehmer nach § 19 UStG. Deshalb berechnen wir keine Umsatzsteuer, und unsere Preise sind Endpreise.
Ihr Vorteil: Können Sie keine Vorsteuer ziehen, etwa als Arzt, Physiotherapeut, Versicherungsvermittler oder selbst als Kleinunternehmer, zahlen Sie bei Agenturen mit Umsatzsteuer 19 % mehr, die Sie nicht zurückbekommen. Bei uns fällt das weg.
Können Sie Vorsteuer ziehen, ändert sich für Sie nichts. Der Preis ist dann einfach Ihr Nettobetrag.
Überarbeitung: oft im selben Jahr absetzbar
Erneuern wir Ihre bestehende Website, also neues Design, schnellere Technik, bessere Texte, ist das häufig Erhaltungsaufwand. Den setzen Sie im Jahr der Zahlung voll ab.
Die Grenze ist fließend: Entsteht faktisch eine neue Website mit anderer Struktur und neuen Funktionen, gilt sie als neues Anlagegut und wird abgeschrieben.
Gut zu wissen: Schalten Sie eine alte Website ab, die noch abgeschrieben wird, können Sie deren Restwert im selben Jahr komplett absetzen.
Komplett neue Website: über drei Jahre
Eine neu erstellte Website ist steuerlich ein immaterielles Wirtschaftsgut. Nach Auffassung der Finanzverwaltung wird sie über drei Jahre abgeschrieben, ähnlich wie Software.
Die Sofortabschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter bis 800 € gilt für Websites nicht.
Die Pflege dazu setzen Sie trotzdem jeden Monat direkt ab. Beim Paket Komplett sind das 19 € im Monat.
Vereinfachte Rechnung für ein volles Jahr. Beginnt die Nutzung unterm Jahr, wird die Abschreibung im ersten Jahr anteilig nach Monaten berechnet.
Laufende Kosten: immer sofort
Alles, was regelmäßig anfällt, ist laufender Betriebsaufwand und im Jahr der Zahlung voll absetzbar:
- Pflege mit Updates, Sicherheit und kleinen Änderungen
- Hosting und Domain
- Texte und Suchmaschinen-Optimierung
Was Sie von uns bekommen
Auf jeder Rechnung beschreiben wir genau, was wir gemacht haben: ob wir Ihre bestehende Website überarbeitet oder eine neue erstellt haben, und welche Pflege-Leistungen enthalten sind. So kann Ihr Steuerberater alles ohne Rückfragen richtig zuordnen.
Fragen zu Ihrem Projekt? Wir rechnen es Ihnen gern durch.
Kostenlosen Check anfordern ↗Wichtiger Hinweis: Diese Seite gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Steuerberatung. Wie die Kosten in Ihrem Fall zu behandeln sind, hängt von Ihrem Unternehmen und dem konkreten Projekt ab. Bitte sprechen Sie dazu mit Ihrem Steuerberater.
Grundlagen: § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung), § 6 Abs. 2 EStG (geringwertige Wirtschaftsgüter), Verfügung der OFD Frankfurt zur Nutzungsdauer von Homepages. Stand: November 2026.